Allgemeines

Lieferungen, Leistungen und Angebote des Blumenfachgeschäfts erfolgen aus-schließlich aufgrund der einheitlich geltenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Blumenfachgeschäfte“.

Von diesen AGBs abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einheitlichen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmun-gen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Vertragsabschluß

Schriftliche Angebote des Blumenfachgeschäfts können nur unverzüglich angenommen werden, es sei denn, dass eine längere Bindung vereinbart ist. Nebenabreden können nur schriftlich vereinbart werden.

Preise

Die Preise des Blumenfachgeschäfts verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Zusatzleistungen, die über den eigentlichen Pflanzen- und Blumenverkauf hinausgehen, sind gesondert zu vergüten, also etwa Anlieferungen, Versand, Extrabeiwerk, Sonderverpackungen, Karten, Änderungen von Gebinden, Materialien, Arrangieren an drittem Ort, usw.

Rücktritt, Widerruf

Nach geltendem Gesetz kann der Verbraucher (Kunde) binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Details dazu siehe unsere Widerrufinformation oder verwenden unser Widerrufsformular

Lieferzeit & Gefahrtragung

Sofern nicht anders angegeben, beträgt die Lieferzeit aktuell 2-3 Tage - weitere Details siehe unsere Lieferinformation

Wurde schriftlich ein anderer Liefertermin vereinbart, so gilt dieser.

Das Blumenfachgeschäft haftet nicht bei unleserlicher, unvollständiger oder falscher Lieferanschrift. Für vom Kunden beigegebene Begleitwaren haftet das Blumenfachgeschäft nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung oder Zerstörung.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung - einschließlich Nebenforderungen - im Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, sofern einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.

Haftung für Mängel

(1) Ersatz für fehlende Sorten, Arten und Sortierung bei entsprechender Preisänderung ist gestattet, soweit der Käufer dieses nicht ausdrücklich verbietet. Eine Gewähr für das Anwachsen der Pflanzen wird nicht übernommen. Verlangt der Käufer ausdrücklich eine Anwachsgarantie erstreckt sich auf die Dauer von einem Jahr ab Auslieferung und setzt voraus, dass Transport, Pflanzung und Pflege einwandfrei waren und keine Faktoren, wie höhere Gewalt, das Gedeihen der Pflanzen beeinträchtigt haben.

(2) Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, ist das Blumenfachgeschäft zunächst berechtigt, nach seiner Wahl dem Kunden Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten .

(3) Offensichtliche Mängel müssen dem Blumenfachgeschäft unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung, möglichst schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Mangels befinden, zur Besichtigung durch das Blumenfachgeschäft bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jede Gewährleistung des Blumenfachgeschäfts aus. Die Beweislastumkehr gem. § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

(4) Das Blumenfachgeschäft leistet keinen Ersatz bei Nichteinhaltung von Pflegehinweisen.

(5) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist, sofern es sich nicht um einen Verbraucher handelt, vom Geschädigten zu beweisen.

(6) Von den Blumenfachgeschäften gelieferte Keramiken können aufgrund ihrer natürlichen Porosität eine gewisse Wasseraufnahme besitzen; sie sind nicht als wasserdicht, sondern als mehr oder weniger wasserundurchlässig zu bezeichnen. Das Blumenfachgeschäft kann deshalb keinen Ersatz für Schäden leisten, die dadurch entstehen, dass der Kunde es unterlässt, zusätzliche Überlaufgefäße, Wasserauffangschalen oder ähnliche wasserdichte Behälter aufzustellen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Floristikfachgeschäfte bzw. Staudengärtnerei.

Gerichtsstand ist das jeweilige Bezirksgericht des Betriebssitzes der Blumen Plettig KG. Vorstehende Bedingungen gelten zwischen uns und dem Auftraggeber als rechtlich bindend.

Stand: April 2020, basierend auf den AGB der Bundesinnung der Gärtner und Floristen im März 2003.